Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland
GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB
215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln,
(Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob,
Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Donnerstag, 21.08.2025, 09:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht
Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Veräußerung der Betriebs- und
Geschäftsausstattung gem. Bewertungsliste der Firma Industrie
Bewertung Schmidt vom 02.04.2025 entsprechend dem Kaufvertrag vom
01.06.2025
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636
einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Hameln, 31.07.2025