Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
8 IN 597/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Delvision GmbH, Kaiser-Karl-Straße 3, 63500
Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 49826),
vertreten durch:
1. Torben Closs Sorensen, Kaiser-Karl-Straße 3, 63500
Seligenstadt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Nüchter Pernesch Wilhelmi,
Burnitzstraße 69, 60596 Frankfurt am Main,
wird die Nachtragsverteilung hinsichtlich bestehender
Ansprüche aus Steuererstattung für das Veranlagungsjahr
2025 unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung
im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der
zeitraumbezogenen Aufteilung bis zur Verfahrensaufhebungangeordnet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065
Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2025