Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH,
vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG
Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Donnerstag, 14.08.2025, 10:00 Uhr, Zimmer E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
1. Dem zwischen der Damian Werner GmbH und dem Unterzeichner
in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter am 28. Mai /5. Juni
2025 geschlossenen Vergleich, diesem Schreiben beigefügt als
Anlage A1, wird zugestimmt.
2. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von
Forderungen und der Herausgabe von Bürgschaften wie unter
Ziffer II 3. betreffend die Gläubiger K. Horchler &
Sohn/Manfred Horchler, Seidewitz GmbH und Shane M. Haskins GmbH
& Co. KG wird zugestimmt.
3. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von
Forderungen und der Auszahlung der Hinterlegungsbeträge wie
unter Ziffer III 3. betreffend die Gläubiger Freiplan
Ingeniure GbR und Neumann Architekten GmbH wird zugestimmt.
4. Dem durch Herrn Oliver Smits, Terratis GmbH, Smits Wohnen
GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, ipe Projekt GmbH dem Unterzeichner
in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter angebotenen Vergleich,
diesem Schreiben beigefügt als Anlage A2, wird zugestimmt.
5. Der Unterzeichner wird ermächtigt, Ansprüche
gegenüber Frau Juliane Fischer wegen § 43 GmbHG bzw. aus
allen weiteren in Betracht kommenden Vorschriften voll oder aus
Kostengründen nur teilweise gerichtlich geltend zu machen und
durchzusetzen. Sollte der Insolvenzverwalter der Auffassung sein,
dass die Ansprüche wirtschaftlich etwaig nicht
vollumfänglich werthaltig sein sollten, wird der Unterzeichner
ermächtigt, von der Geltendmachung und Durchsetzung solcher
ganz oder teilweise Ansprüche abzusehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg
v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg
v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2025