Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
3 IN 6/24 : In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der A.K. Transporte und Baustoffe GmbH,
Fordstraße 15, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRB
22416), vertr. d.: Artur Kronwid, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die
Schuldnerin können bis zum 05.08.2025 gegen die Höhe, den
Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim
Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als
festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-,
John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches
Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch
diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift
eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad
Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad
Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 07.07.2025