Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 10/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7079
eingetragenen BTT-Beschichtungstechnik GmbH & Co. KG,
Bergstraße 31, 34434 Borgentreich, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 12524 eingetragene
BTT-BeteiligungsGmbH GmbH, Bergstrasse 31, , 34434 Borgentreich,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian
Tewes, Bergstraße 31, 34434 Borgentreich,, Herrn Ruben Alles,
Bergstraße 31, 34434 Borgentreich, und Herrn Nico Holm,
Bergstraße 31, 34434 Borgentreich,
ist am 24.01.2024, um 10:11 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602
Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
2 IN 10/24
Amtsgericht Paderborn, 24.01.2024