Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
903 IN 54/24 - 1 -: In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inserve
GmbH, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB
213498), vertr. d.: 1. Patrick Bartels, Auguste-Ravenstein-Weg 7,
30657 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Dietmar Neidig,
Bergische Landstraße 313, 40629 Düsseldorf,
(Geschäftsführer), ist am 07.02.2024 um 14:24 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr.
Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159
Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet:
www.roemermann.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1
S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann,
wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige
Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude:
Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1,
30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches
Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.02.2024
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