Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 737/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7157
eingetragenen Böhmer Technical Solutions GmbH & Co. KG,
Annenstr. 79, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts Bochum unter HRB 14029 eingetragene BVzwei GmbH,
Annenstr. 79, 58453 Witten, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Friedrich Wilhelm Böhmer,
Annenstr. 79, 58453 Witten,, Herrn Dr. Wilhelm Böhmer,
Annenstr. 79, 58453 Witten, und Herrn Wilfried Erik Böhmer,
Annenstr. 79, 58453 Witten,
ist auf die Vergütung und die Auslagen des
Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt
mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch
durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über
das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 737/21
Amtsgericht Bochum, 19.10.2023