Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
36v IN 6446/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Veganz Retail GmbH, Warschauer Straße 32, 10243 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Jan Bredack und
Karin Einhorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister
Register-Nr.: HRB 172304 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.02.2024 beschlossen:
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Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten
Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie
Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin nunmehr
vorgelegten, abgeänderten Plans in der Fassung vom 30.01.2024
und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über
den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, §
235 InsO) wird bestimmt auf Mittwoch, den 13. März 2024, 10.30
Uhr
im Saal 120 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts
Charlottenburg,
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Der Insolvenzplan in der Fassung vom 30.01.2024 nebst Anlagen
ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der
Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der
Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung
über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin
eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten,
geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren
gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch
die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die
sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur
dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich
oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er
durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne
einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine
Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln
ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die
Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die
absonderungsberechtigten Gläubiger, die nachrangigen
Gläubiger, die Forderungen angemeldet haben, der
Insolvenzverwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-,
Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über
den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren
Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die
einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige
Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten,
mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
09.02.2024