Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
6 IN 15/21: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Professional Vermögenspartner GmbH,
Paalweg 7, 27804 Berne (AG Oldenburg, HRB 209983), vertr. d.: 1.
Peter Hildebrandt, Paalweg 7, 27804 Berne,
(Geschäftsführer), 2. Ute Hildebrandt, Kastanienweg 14,
52223 Stolberg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren
wird bestimmt auf
08.11.2023.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des
unbeweglichen Gegenstandes:
Paalweg 7 in Berne, eingetragen beim Amtsgericht Brake im
Grundbuch von Berne Blatt 3587 für 410.000,00 EUR.
Hinweis:
Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass die
Zustimmung als erteilt gilt, wenn bis zu dem Stichtag, der im
schriftlichen Verfahren dem Prüfungsstichtag entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden (§ 160 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordenham,
26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts-
und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126
einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Nordenham, 21.09.2023