Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
62 IN 25/22: Das Insolvenzverfahren über
das Vermögen der HDM Hamm UG (haftungsbeschränkt), In der
Bauerschaft 6 A, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRB 209383),
vertr. d.: Sven-Erik Hamm, Uphausener Str. 6, 49143 Bissendorf,
(Geschäftsführer), ist am 30.07.2025 gemäß
§ 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung
vollzogen ist.
Hinsichtlich der zu erwartenden Vorsteuererstattung aus der
Insolvenzverwaltervergütung wird die Nachtragsverteilung
angeordnet (§ 203 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074
Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074
Osnabrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 30.07.2025