Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN
86/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA
31227 eingetragenen Ahmet FURAT KG, Venloer Str. 130, 50259
Pulheim, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden
Gesellschafter Herrn Ahmet Furat, Venloer Str. 130, 50259 Pulheim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht
geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft
werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
29.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus
einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der
Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung
einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des
Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der
Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch
zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2025 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939
Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
70c IN 86/24
Amtsgericht Köln, 29.07.2025