Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
23 IN 48/24: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Tri-Kipper GmbH, Roderstraße 4, 54311
Trierweiler (AG Wittlich, HRB 42932), vertr. d.: Sabine Winkler,
Mindenerstraße 1, 54310 Ralingen,
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Donnerstag, 21.08.2025, 10:30 Uhr, Saal 56, Amtsgericht,
Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Freigabe des defekten LKW als einzige
Vermögenspostition der Schuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der
geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier,
Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts-
u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938
einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Trier, 23.07.2025