Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH,
Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur
Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters
(§§ 160, 161 InsO), hier:
"Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundstücks,
eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hagen, Blatt 35883, lfd.
Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, an die VNOVO Holding GmbH zum
Preis vom EUR gemäß notariellen Kaufvertrag vom
09.11.2023 (Bl. 352-367 der Akte)"bestimmt auf
Dienstag, 27.02.2024, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 149/19
Amtsgericht Hamburg, 06.02.2024