Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Geschäfts-Nr.: 9 IN 58/24 In dem
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seib
Industrie GmbH, Stahlbaustraße 30, 64560 Riedstadt (AG
Darmstadt, HRB 93304), vertr. d.: Markus Peter Murk,
Sagenstraße 41, 6318 Walchwil, SCHWEIZ, (Gesellschafter), ist
am 25.01.2024 um 17:00 Uhr gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, c/o
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/480264-0, Fax:
0621/480264-10 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird
angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung
des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird
der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und
Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere
Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils
des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und
sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden
angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle
Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig,
Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber
dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 25.01.2024