Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
65 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der MIAL GmbH, Mittellinie 199, 26160 Bad
Zwischenahn (AG Oldenburg, HRB 208721), vertr. d.: 1. Dr. Thomas
Kuhmann, Uhlandstraße 3, 80336 München,
(Geschäftsführer), 2. Alexander Nicolaus von
Löbbecke Freiherr von Girsewald, Dorfstraße 28, 38822
Mahndorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196
InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur
Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen
entspricht, ist der 11.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete
Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten
werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg,
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch
Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8,
26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 04.07.2025