Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504
IN 200/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter
HRB 71895 eingetragenen AMBIS GmbH, Langenberger Str. 9, 40233
Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Johan Kraus, Alte-Fischenicher-Str.
52, 50997 Köln
wird der bisherige Insolvenzverwalter,
Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße
62, 40549 Düsseldorf
auf eigenen Wunsch aus dem Amt als Insolvenzverwalter
entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Frank Graaf,
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gründe sind dem Beschluss auf der
Geschäftsstelle zu entnehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein.
Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO
möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt
auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener
Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen
werden.
504 IN 200/18
Amtsgericht Düsseldorf, 09.10.2023