Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
580 IE 47/24
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen d.
Cairful med GmbH, Alter Holzhafen 11, 23966 Wismar, vertreten
durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Röhr,
Großhansdorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht -
Register-Nr.: HRB 11696
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Oppenhoff & Partner,
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
hat das Amtsgericht Schwerin durch die Richterin am
Amtsgericht Godbersen am 24.01.2024 beschlossen:
Es wird festgestellt, dass für alle
Insolvenzanträge der Unternehmen der Villa Vitalia
Unternehmensgruppe das Amtsgericht Schwerin zuständig ist.
Gründe:
Die Voraussetzungen für die Begründung eines
Gruppengerichtsstandes gem. § 3a InsO, 13a InsO liegen vor.
Die Schuldnerin gehört der Villa Vitalia
Unternehmensgruppe i.S.d. § 3e InsO an, die aus 40
unternehmerisch tätigen, unmittelbar bzw. mittelbar
miteinander verbundenen Gesellschaften, besteht. Die
Möglichkeit, herrschenden Einfluss auszuüben, ist bei
dieser Unternehmensgruppe dadurch gegeben, dass der Villa Vitalia
Gesundheit & Pflege AG (AG Hamburg HRB 92172) als
Gruppenobergesellschaft der Villa Vitalia Gruppe unmittelbar die
Anteilsmehrheit an ihren Tochtergesellschaften sowie mittelbar die
Anteilsmehrheit (durch Zurechnung der z.B. von Tochter-/
Enkelgesellschaften gehaltenen Anteile) an den übrigen Villa
Vitalia Gruppengesellschaften zusteht.
Der Insolvenzantrag der Schuldnerin vom 20.12.2023 ist
zulässig.
Die Schuldnerin ist nicht von offensichtlich untergeordneter
Bedeutung für die Unternehmensgruppe. Bezogen auf das
Geschäftsjahr 2022 beschäftigt die Schuldnerin mehr als
17% der in der Villa Vitalia Unternehmensgruppe im
Jahresdurchschnitt tätigen Arbeitnehmer (80,6 von insgesamt
469,6 Arbeitnehmern) und ihre Umsatzerlöse machen 15,18% der
zusammengefassten Umsatzerlöse der Gruppe aus (EUR
3.574.414,63 von insgesamt EUR 23.550.488,96).
Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt das Gericht Bezug auf
die Begründung aus der Antragsschrift vom 23.01.2024
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 24.01.2024