Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
18 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der N. Snippe GmbH, Zur Langenhorst 24, 49832
Thuine (AG Osnabrück, HRB 207586), vertr. d.: Arend Snippe,
Zur Langenhorst 24, 49832 Thuine, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 22.07.2025
beantragt, die Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters und einen Vorschuss auf die Vergütung als
Insolvenzverwalter festzusetzen. Das schriftliche Verfahren wird
angeordnet.
Termin zur Anhörung aller Gläubiger und der
Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters und eines Vorschusses auf die
Vergütung als Insolvenzverwalter
wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom
21.01.2010 - IX ZB 83/06 - im schriftlichen Verfahren
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.08.2025
schriftlich Stellung zu den Vergütungsanträgen zu nehmen.
Die vollständigen Vergütungsanträge liegen auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme
aus und auf Antrag kann eine Abschrift an Verfahrensbeteiligte
übersandt werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 08.08.2025 keine
schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung zu der
Festsetzung der beantragten Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters und eines Vorschusses auf die Vergütung
als Insolvenzverwalter somit als erteilt.
Der vollständige Antrag liegt auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lingen (Ems), 23.07.2025