Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
810 IN 321/23 L-13-6 - In dem Insolvenzverfahren
LSTNR GmbH, Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 95974) wird die Prüfung der bis zum
26.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, §
177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die
Schuldnerin können bis zum 11.03.2024 gegen die Höhe, den
Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese
als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.09.2023