Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
36e IN 3809/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die
Gesundheitswirtschaft EWIV, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister
Register-Nr.: HRA 46558
- Schuldnerin -
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die
Gesundheitswirtschaft EWIV soll eine zweite Abschlagsverteilung an
einzelne Gläubigergruppen durchgeführt werden:
1. Sondermasse I (Nichtanlegerforderungen KPMG)
Aus der Sondermasse I werden diejenigen Insolvenzforderungen
befriedigt, die
- im Zeitraum zwischen dem 13.06.2012 und 10.12.2013
entstanden sind,
- bis zum Ablauf des 31.12.2018 zur Insolvenztabelle
angemeldet worden sind und
- deren Forderungsgrund sich nicht aus einem Genussrecht oder
einem Zeichnungsschein der Tranchen LA1 und LA2 herleitet, sondern
aus einem Dauerschuldverhältnis, einem gesetzlichen
Schuldverhältnis (insbesondere solche, die
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zum Gegenstand haben)
oder aus sonstigen Schuldverhältnissen herleitet (sog.
Nichtanlegerforderungen)
Die zweite Abschlagsverteilung soll in Höhe von 15 % der
betreffenden Forderungen durchgeführt werden. Die
verfügbare frei verteilbare Masse beträgt 320.241,54
€, abzüglich der noch anfallenden anteiligen Massekosten
und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind
Insolvenzforderungen der Sondermasse I im Umfang von 448.686,53
€.
2. Sondermasse II (Anlegerforderungen KPMG)
Aus der Sondermasse II werden diejenigen Insolvenzforderungen
befriedigt, die
- im Zeitraum zwischen dem 13.06.2012 und 10.12.2013
entstanden sind,
- bis zum Ablauf des 31.12.2018 zur Insolvenztabelle
angemeldet worden sind und
- deren Forderungsgrund sich aus einem Genussrecht oder einem
Zeichnungsschein der Tranchen LA1 und LA2 herleitet.
Die zweite Abschlagsverteilung soll in Höhe von 15 % der
betreffenden Forderungen durchgeführt werden. Die
verfügbare frei verteilbare Masse beträgt 2.729.446,716
€, abzüglich der noch anfallenden anteiligen Massekosten
und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind
Insolvenzforderungen der Sondermasse II im Umfang von 5.269.652,49
€.
3. Sondermasse IV (Insolvenzgläubiger AwM)
Aus der Sondermasse IV werden diejenigen Insolvenzforderungen
befriedigt, die
- im Zeitraum zwischen dem 14.03.2012 (Gründung der
Schuldnerin) und 12.06.2012 entstanden sind, oder
- im Zeitraum zwischen dem 13.06.2012 und 10.12.2013
entstanden sind und nach Ablauf
des 31.12.2018 zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind,
oder
- im Zeitraum zwischen dem 11.12.2013 bis 26.10.2015
entstanden sind.
Die zweite Abschlagsverteilung soll in Höhe von 1 % der
betreffenden Forderungen durchgeführt werden. Die
verfügbare frei verteilbare Masse beträgt 536.732,77
€, abzüglich der noch anfallenden anteiligen Massekosten
und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind
Insolvenzforderungen der Sondermasse IV im Umfang von 10.809.771,77
€.
Die Gläubiger werden auf die Ausschlussfristen der
§§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Die Verzeichnisse der in den jeweiligen Sondermassen zu
berücksichtigenden Forderungen sind auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Berlin, Az: 36e IN
3809/15, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
12.07.2025