Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
3 IN 95/23: Über das Vermögen der
Polyestertechnik Lars Rafalzik GmbH, Am Rübenmorgen 12, 35582
Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6304), vertr. d.: Lars Benjamin Rafalzik,
Lessingstraße 4, 35582 Wetzlar, (Geschäftsführer),
ist am 01.10.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Benner, GF 44,
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax:
06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet:
www.kanzlei-uww.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO
bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis
zum 16.11.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern
an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins
mündlich durchgeführt.
Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch
den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) findet statt am:
Dienstag, 12.12.2023, 09:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal
201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger
über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der
Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149
InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder
Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines
Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung
(§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§
100, 101 InsO),
Hinweis:
" Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins
schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der
28.12.2023
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem
Ablauf der Anmeldefrist (16.11.2023) und dem vorstehend genannten
Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft werden
(28.12.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Hinweise:
" Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied
des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.10.2023