Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
660 IN 229/12: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der BGTL GmbH Internationale Spedition,
Dörnbergstraße 2, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 15705),
vertr. d.: 1. Matthias Sommer, als GF der BGTL GmbH Internationale
Spedition, Heinrich-Gupe-Straße 25, 34376 Immenhausen,
(Geschäftsführer), 2. Detlef Gebhardt, als GF der BGTL
GmbH Internationale Spedition, Waldstraße 42, 4070 Fraham,
ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß
§ 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren
zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden
aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 21.03.2024 bei
dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311,
Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu schriftlich
unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren
über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des
§ 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang
hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu
bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen
Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2
InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht,
wird auf den 02.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die
angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der
Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.02.2024