Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
36e IN 4536/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E & B Einfach, Billig, will - ick GmbH,
ehemals geschäftsansässig: Marzahner Promenade 28,
12679 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lauer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister
Register-Nr.: HRB 139309
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel mit Waren verschiedener Art
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung am 24.01.2024 um 11.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert,
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.04.2024 bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung
anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle
können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§
35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des
Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder
ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand
aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug
wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung
oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271
(Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 12.03.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz
1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 11.06.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz
1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an
Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen,
beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach
§ 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus
einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.07.2023 beim Insolvenzgericht
Charlottenburg eingegangen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
26.01.2024