Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN
125/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB
10459 eingetragenen Stoffwelten GmbH,
Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Wielage,
Lange Straße 66, 33165 Lichtenau
ist am 30.07.2025, um 14:05 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102
Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
97 IN 125/25
Amtsgericht Paderborn, 30.07.2025