Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
1 IN 21/20: Das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Hotel PalatinA GmbH, vertr.d.d. GF F. Wiedemann
und A. Hundt-Rupprecht, Gartenstr. 8, 67433 Neustadt an der
Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62669), ist am
07.07.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da
die Schlussverteilung vollzogen ist.
Hinsichtlich etwaiger Umsatzsteuererstattungs- und
Körperschaftssteuererstattungsansprüche
einschließlich Zinsen, die auf den Zeitraum bis zum Erlass
dieses Beschlusses entfallen, wird - vorbehaltlich einer
Kostendeckung - die Nachtragsverteilung gemäß § 203
InsO bereits jetzt angeordnet. Insoweit besteht die
Insolvenzbeschlagnahme fort.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße
20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433
Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 07.07.2025