Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 166/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter
HRB 11096 eingetragenen A. W. T. Tankstellenbau GmbH, Talaue 1 b,
46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Lothar Pieczynski, Talaue 1 b,
46286 Dorsten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs.
2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 2
Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von (Gegenstandswert:
30.010,34 €) EUR nebst Auslagenpauschale gemäß
§ 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß
§ 7 InsVV festgesetzt.
Kosten für delegierte Aufgaben sind entstanden, waren
jedoch weder von der Berechnungsgrundlage noch von der
Vergütung abzuziehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige
Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m.
§ 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert
des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert
von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen,
soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem
Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen
sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel
können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts
abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung
der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit
deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet
werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung
erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung
kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 166/22
Amtsgericht Essen, 30.06.2025