Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren
Hollenbach GmbH & Co. KG, Am Winterhafen 1, 39114 Magdeburg,
Anschrift laut Handelsregistereintragung: Ludwigsluster
Straße 10 d, 19303 Dömitz (AG Schwerin, HRA 3110),
vertr. d.: 1. Zollelbe Verwaltungs GmbH, Am Winterhafen 1, 39114
Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Bernd Stockmann, Ludwigsluster Straße 10 d, 19303
Dömitz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige
Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie
Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren
Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen
wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU
Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom
14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet
angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR
übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der
befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung
von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen
Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt
mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206,
39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von
dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw.
Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als
elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die
Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige
Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert
auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail
reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den
technischen Anforderungen sind der Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und
über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den
"Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der
Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 153/16 (371) - (19.10.2023)