Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
9 IN 64/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der Frosch-Fitness GmbH, Am Stadtpark
8, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 203603), vertr. d.:
Jürgen Hofsess, Am Stadtpark 8, 26871 Papenburg,
(Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 02.07.2025
über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren
Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts-
u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung
der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer
Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache
Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt
hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Meppen
eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR
übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Meppen an.
Amtsgericht Meppen, 31.07.2025