Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
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In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. |
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Neueintragungen |
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25.09.2009 |
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fundament berlin-brandenburg GmbH, Berlin, Berliner Allee 81/83, 13088 Berlin. Firma: fundament berlin-brandenburg GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Berliner Allee 81/83, 13088 Berlin Gegenstand: Umsetzung von Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) und Eingliederungshilfen (SGB XII) sowie Ferien- und Freizeitangebote für den oben beschriebenen Personenkreis und andere Personen, wobei der Haupttätigkeitsschwerpunkt in den Bundesländern Berlin und Brandenburg liegt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Weise, Christian, *xx.xx.xxxx, 16230 Chorin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Körting, Reiner, *xx.xx.xxxx, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.09.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der fundament Rasmuß-Weise OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42908 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.09.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.. |
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