Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
IN 165/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SYMBIO CONSULT GmbH, Hohe Roth 18, 97246 Eibelstadt,
vertreten durch den Geschäftsführer Maatz Bernhard Georg
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht
Register-Nr.: HRB 10280
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu dem am 03.07.2025 in der Sitzung des
Landgerichtes Würzburg vor dem Güterichter unter dem Az.
123 ARG 688/25 (Az. 21 O 241/24) abgeschlossenen widerruflichen
Vergleich über die Zahlung eines Vergleichsbetrags in
Höhe von 4.000,00 € an die Masse zur Abgeltung der
geltend gemachten Ansprüche auf Erstattung verbotener
Rückzahlungen des zur Erhaltung des Stammkapitals der
Gesellschaft erforderlichen Vermögens (§§ 30, 31
GmbHG) und sämtlicher gegenseitiger Ansprüche zwischen
Herrn Gero Johannes Maatz und dem Insolvenzverwalter
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
02.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht
Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -
29.07.2025