Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
514 IN 20/20: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der MarCalifornia
Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 108258), vertr. d.: 1.
MarCalifornia Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler,
Böttcherstraße 4, 28195 Bremen,
(Geschäftsführer), wird der Vornahme der
Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und
Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den
28.08.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis
einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis
sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen
Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu
erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb
der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen
schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit
der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb
einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen,
Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u.
Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung
der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift
eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen,
Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u.
Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 17.06.2025