Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
22 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der euratec GmbH, Am
Lüßelsfeld 16, 27412 Breddorf (AG Tostedt, HRB 201079),
vertr. d.: 1. Heiner Köppen, Schulstraße 5, 27412
Kirchtimke, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Robert
Reinwald, Weidenbaumsweg 13, 21029 Hamburg, (Nachlasspfleger), ist
der Beschluss vom 01.05.2025 berichtigt worden.
Statt Nachlassinsolvenzverfahren muss es richtig
heißen: Insolvenzantragsverfahren und statt
Nachlassvermögen muss es lediglich Vermögen heißen
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem
Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen
werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als
Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der
Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden
23, 21255 Tostedt oder dem Landgericht Stade, 21682 Stade
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den
o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 23.07.2025