Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Randolff Alben GmbH & Co. KG ; Caasmannstraße 5
; 14770 Brandenburg a.d. Havel
wird der Antrag
der CLF CAR LEASe UND FACTORING AG i.L., vertreten durch
Rechtsanwalt Robert Kramer, Sankt-Cajetan-Straße 1-3, 81669
München
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helmut
Göttler Sankt-Cajetan-Straße 1-3, 81669 München -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Wert des Verfahrens wird festgesetzt auf € 1.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO.
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein
Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische
Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der
Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO)
in Höhe von voraussichtlich 2.500 € zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Gutachten des
beauftragten Sachverständigen des Verfahrens 6 IN 8/19 des
Insolvenzgerichts Potsdam.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91
ZPO sowie auf § 58 Abs. 2, §§ 50, 54 GKG.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 1, § 6
Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO,
§ 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig.
Die Frist beginnt 3 Tage nachdem der Beschluss durch das
Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3
InsO.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht
Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll
der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Potsdam, 26.11.2020, 6 IN 120/19