Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB
11327 eingetragenen max Frituur GmbH, Brüderstr. 2, 44787
Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Jens Schumann, Brüderstr. 2, 44787 Bochum und Herrn
Sarkar Mohamad, Baarestr. 68, 44793 Bochum
wird heute, am 29.01.2024, um 10:58 Uhr, zur Sicherung der
künftigen Insolvenzmasse angeordnet §§ 21, 22 InsO):
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
mit Wirkung für die Schuldnerin in Bezug auf die
Insolvenzmasse Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten
zu begründen und Zahlungszusagen zu erteilen, soweit es die
Versorgungsverträge über
Telekommunikationsdienstleistungen, Bürodienstleistungen und
sonstige Dienstleistungen sowie insbesondere die Warenbestellungen
bei Lieferanten und die Beauftragung von Subunternehmern
gemäß beigefügte Anl. 1 betrifft.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiter
ermächtigt, mit der Deutsche Bank AG, Otto-Suhr-Allee 6, 10585
Berlin, zu übernommenen Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen
und Kosten für den Zeitraum der Insolvenzgeldvorfinanzierung
Schuldverhältnisse mit der Wirkung der Erfüllung als
Masseverbindlichkeiten bis zu einem Höchstbetrag i.H.v. 2300
€ gem.§ 55 I Nr.1 InsO einzugehen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner
das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1
Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn
die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
Bochum, 29.01.2024
80 IN 1/24
Amtsgericht Bochum