Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
AZ: 8 IN 551/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Irgel Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, GmbH
& Co. KG, Bieberer Str. 10-12, 63165 Mühlheim am Main (AG
Offenbach am Main , HRA 40894),
vertreten durch:
1. Irgel Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Franz Johannes Irgel, Edelsheimer Straße 9, 63075
Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird die Nachtragsverteilung für die in dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irgel
Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Offenbach am Main, 8 IN 552/14) noch
anstehende Quotenauszahlung auf die dort unter Rang 0 lfd. Nr. 2
der Tabelle für die Schuldnerin festgestellte Forderung
angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065
Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.07.2025