Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
70 IN 38/18: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der BDH Consulting GmbH, Hessen-Homburg-Platz 6,
63452 Hanau (AG Hanau, HRB 92060), vertr. d.: Günter Wilhelm
Häfner, Am Wehr 24, 64823 Groß-Umstadt,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die
Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Donnerstag, 19.10.2023, 10:00 Uhr, Raum C 163,
Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der
Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gemäß
Vergleichsvorschlag des Landgerichts Trier vom 04.08.2023, Az. 11 O
407/21.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Hanau, 02.10.2023