Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
36h IN 4007/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HOAG dritte Grundbesitz GmbH & Co. KG,
Rheinsteinstraße 9, 10318 Berlin, derzeit: Leipziger Platz 2,
10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer HOAG
dritte Verwaltungs GmbH und Klaus Ralf Hoffmann
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211
InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
29.08.2025
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des
Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des
Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2
InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 5.151.569,80
Euro, zzgl. Sondervergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV
aus einer Berechnungsgrundlage von 86.825.333,65 EUR, zzgl.
Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen
gem. § 4 Abs. 2 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV
in der derzeit gültigen Höhe von 19 %;
der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge in
Gesamthöhe von 270 % wegen Haus- und
Grundstücksverwaltung (hier vergleichbar der
Betriebsfortführung), kalter Zwangsverwaltung sowie
Verwertungsschwierigkeiten; an durch den Insolvenzverwalter
beauftragte Dritte wurde Vergütung aus der Masse gezahlt
für juristische Beratung und Vertretung, handelsrechtliche
Buchführung und steuerliche Angelegenheiten,
Anfechtungsprüfung, Grundstückserhalt und Archivierung;
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können
die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie der Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des
§ 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
18.07.2025