Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
26 IN 6/25 - In dem
Verbraucherinsolvenzverfahren Steinbrügge GmbH,
Industriestraße 2, 49201 Dissen am Teutoburger Wald (AG
Osnabrück, HRB 110197), vertr. d.: Joachim Mühlenbein,
Diebree 61, 48157 Münster, (Geschäftsführer), wird
der auf den 23.07.2025 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin
im schriftlichen Verfahren vertagt, weil die öffentliche
Bekanntmachung des Termins nicht ordnungsgemäß erfolgt
ist.
Es wird die Prüfung der angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin
entspricht, wird auf den 08.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters
(§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung
eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35
Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung,
Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), -
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des
Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im
Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163
InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung
(§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens
durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer
besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind
in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im
schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
23.07.2025, Amtsgericht Osnabrück