Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
18 IN 8/25 : In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG,
Lenzfeld 14, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 100451),
vertr. d.: 1. Tischlerei Herbers Verwaltungs-GmbH, Lenzfeld 14,
49811 Lingen (Ems), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Jessika Welz, als GF'in der Tischlerei Herbers GmbH
& Co. KG, Lenzfeld 14, 49811 Lingen (Ems),
(Geschäftsführerin), wird auf Antrag des
Insolvenzverwalters vom 25.06.2025 eine besondere
Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Diese besondere Gläubigerversammlung dient der
Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der
Zustimmung, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die zur Masse gehörende Betriebs- und
Geschäftsausstattung gemäß Kauf- und
Übernahmevertrag vom 01.05.2025 an die Tischlerei im Lenzfeld
UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., Lenzfeld 14, 49811 Lingen
(Ems), Gesellschafter und Geschäftsführer: Jessika Welz,
Nikolaus-Groß-Straße 20, D-49808 Lingen, Hendrik Gerrit
Jansen, wohnhaft in Ruurlo, Niederlande, Johannes Gerhardus
Christoffel Maria Roudijk, wohnhaft in Doetinchem, Niederlande
sowie Engelbert Stephanus Jozef Reesink, wohnhaft in Eibergen,
Niederlande, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von €
50.000,00 zu verkaufen.
Dieser Punkt wurde von der ersten Gläubigerversammlung
im schriftlichen Verfahren ausgenommen, da die beteiligten
Gläubiger zuvor noch nicht ausdrücklich hierauf
hingewiesen werden konnten.
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen
können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wird, unter Hinweis auf ihr
Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.07.2025
gegeben.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im
schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung
entspricht, hier der 18.07.2025, keine ablehnenden Stellungnahmen
bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 18.07.2025 keine
schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als
erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen
(Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 26.06.2025