Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
25 IN 220/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rabe Fliesen & Marmor GmbH, Deliusstraße 11, 24114
Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Heiner Hedicke,
geb. Hedicke
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 5760 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Donoth Fuhrmann Tüxen
Partnerschaftsgesellschaft mbB, -Hafenhaus-, Bollhörnkai 1,
24103 Kiel, Gz.: 457-23/III
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Birgit
Hedicke zur Erledigung eines Anfechtungsanspruches in Höhe von
(ursprünglich) EUR 71.933,93 gegen Zahlung eines Betrages in
Höhe von EUR 15.000,00 an die Insolvenzmasse.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
27.08.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel,
Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 23.07.2025