Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
25 IN 80/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schlüsselzentrale Makowski GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Kleiner Kuhberg 8 - 10, 24103 Kiel,
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabina Makowski,
geb. Andrejczuk
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 2793
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum geschlossenen Vergleich mit dem Finanzamt Kiel
vom 25.01.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
06.03.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel,
Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 31.01.2024