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Handelsregisterauszug Deutschland

Insolvenz-Check

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Bestellung eines amtlichen Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts der Firma Abwicklungsgesellschaft Markisen Mehringdamm GmbH, HRB 14407.
Ohne Anmeldung - auf Rechnung.


Für Abfragen aus dem Handelsregister wird der aktuelle Datenstand vom 03.05.2024 verwendet.

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1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

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Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift

Falls wir zu einem Unternehmen keinen Handelsregisterauszug recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Amtsgericht elektronisch verfügbaren Dokumente!

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Handelsregisterauszug Abwicklungsgesellschaft Markisen Mehringdamm GmbH ✅ HRB 14407

Der Handelsregisterauszug der Firma Abwicklungsgesellschaft Markisen Mehringdamm GmbH, 10961 Berlin, eingetragen im Handelsregister unter der Registernummer HRB 14407 enthält tagesaktuelle Informationen zu Name der Firma, Firmensitz und Zweigniederlassungen mit Anschriften, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder, sowie Hinweise zur Eröffnung der Insolvenz bzw. Löschung der Firma.

1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

2 Diese Dokumente stehen erst seit 2007 elektronisch zur Verfügung und werden nur berechnet falls Sie vorhanden sind.

Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36m IN 5231/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.


Abwicklungsgesellschaft Markisen am Mehringdamm GmbH, Mehringdamm 55, 10961 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kochalski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 14407
- Schuldnerin -


Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:


Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.


Gründe:


Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 20.01.2021.

Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.01.2021 wird Bezug genommen.

Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 11035,53 EUR gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.



Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.


Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem


Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin


einzulegen.


Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.


Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.


Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.


Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.



Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.


Das elektronische Dokument muss

-    mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

-    von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.


Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

-    auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

-    an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.


Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.


×

Das Handelsregister Abteilung A (HRA) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Name des Inhabers bzw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung der Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

×

Das Handelsregister Abteilung B (HRB) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft, Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

×

Legitimationsprüfung

Der aktuelle Online Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter (wenn juristische Person z.B. GmbH oder AG) und eventuell der Gesellschaftsvertrag dienen auch zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Legitimationsdokumente. ( Auszug Handelsregister, Eintragung Handelsregister)

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