Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
701 IN 638/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leiser Fabrikations- und Handels- Gesellschaft GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Grenzallee 9-11, 12057 Berlin, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Vert
Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Steffen Liebich
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Registergericht
- Register-Nr.: HRA 400 B
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ludwig Wöhren Schewtschenko Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5772-23/W
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung am 30.01.2024 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Busching
Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 7665830
Telefax: 0395 7665839
Email: michael.busching@ecovis.com
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert,
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.02.2024 bei dem
Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung
anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen
werden spätestens am 26.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines
anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§
157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für
den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des
Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und
284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen
Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Montag, 04.03.2024, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18,
Neubrandenburg, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 04.03.2024, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18,
Neubrandenburg, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an
Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28
Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der
Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO,
durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus
einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.11.2023 beim Insolvenzgericht
Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht -
30.01.2024