Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
7 IN 98/21: Das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der CEG Consulting- & Engineering-Gesellschaft
mbH, OT Dannigkow, Zum Blick 9, 39245 Gommern (AG Stendal, HRB
100029), ist am 26.06.2025 gemäß § 200 InsO
aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -,
Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal,
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße
40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 26.06.2025