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Handelsregisterauszug Deutschland

Insolvenz-Check

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Bestellung eines amtlichen Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts der Firma MINAG Mineraliengesellschaft mbH, HRB 6617.
Ohne Anmeldung - auf Rechnung.


Für Abfragen aus dem Handelsregister wird der aktuelle Datenstand vom 21.05.2024 verwendet.

Handelsregisterdokumente der Firma:
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1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

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Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters zugreift

Falls wir zu einem Unternehmen keinen Handelsregisterauszug recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Amtsgericht elektronisch verfügbaren Dokumente!

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Handelsregisterauszug MINAG Mineraliengesellschaft mbH ✅ HRB 6617

Der Handelsregisterauszug der Firma MINAG Mineraliengesellschaft mbH, 93152 Nittendorf, eingetragen im Handelsregister unter der Registernummer HRB 6617 enthält tagesaktuelle Informationen zu Name der Firma, Firmensitz und Zweigniederlassungen mit Anschriften, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und die besondere Vertretungsbefugnis von Personen, Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder, sowie Hinweise zur Eröffnung der Insolvenz bzw. Löschung der Firma.

1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)

2 Diese Dokumente stehen erst seit 2007 elektronisch zur Verfügung und werden nur berechnet falls Sie vorhanden sind.

Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:

Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

54 IN 349/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MINAG Mineraliengesellschaft mbH, An der Steinbuchse 5, 93152 Deckelstein, vertreten durch den Gesellschafter Lederer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 6617
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Beträge) und Beschlussbegründung:

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Georg Graml, Waffnergasse 8, 93047 Regensburg, für die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses werden wie folgt festgesetzt: XXX
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 13.07.2023 für die Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied gemäß den §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV.
Ausgehend von einem glaubhaft gemachten Tätigkeitsaufwand von 58,15 Stunden und einem angemessenen Stundensatz von XXX € ergibt sich eine Vergütung in Höhe von XXX € sowie entstandene Auslagen von XXX € zuzüglich der aus der Summe abzuführenden Umsatzsteuer in Höhe von XXX €. Demnach beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung und Auslagen XXX €.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes waren insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV). Das Gläubigerausschussmitglied ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Banken- und Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzgerichts tätigt. Rechtsanwalt Dr. Georg Graml ist seit dem Jahr 2022 auch zugleich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zugelassen. Diese besonderen juristischen Fachkenntnisse hat Rechtsanwalt Dr. Georg Graml in den Gläubigerausschuss miteingebracht. Dem geltend gemachten Stundensatz von XXX € stand auch nicht entgegen, dass die anderen Gläubigerausschussmitglieder unterschiedlich hohe Stundensätze beantragt haben (Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, 2. Auflage 2001, § 17 InsVV Rn. 1).
Das Insolvenzgericht hat daher über den Rahmenstundensatz von 35 bis 95,- € Euro (§ 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung) hinaus einen Stundensatz von XXX € für angemessen und ausreichend erachtet.
Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds gehört.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gemäß § 18 Abs. 2 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.09.2023

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Das Handelsregister Abteilung A (HRA) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Name des Inhabers bzw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung der Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Das Handelsregister Abteilung B (HRB) gibt Auskunft über:

Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft, Prokura, sowie weiterer Veröffentlichungen.

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Legitimationsprüfung

Der aktuelle Online Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter (wenn juristische Person z.B. GmbH oder AG) und eventuell der Gesellschaftsvertrag dienen auch zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als Legitimationsdokumente. ( Auszug Handelsregister, Eintragung Handelsregister)

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