Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
2 IN 422/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
D-H-G Knauer GmbH Kunststoffverarbeitung, Kleines Wegle 2,
71691 Freiberg, vertreten durch die Geschäftsführerin
Knauer-Steinbrück
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht
Register-Nr.: HRB 204068
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner,
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1709/2023/ul/na
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1. Die Prüfung der bis 22.09.2025 nachträglich
angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2025 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht
wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein
unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden
kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der
Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch
weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen
werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht
erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.07.2025