Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
1 IN 403/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mayer GmbH, Goethestraße 3, 86554 Pöttmes,
vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Stefan
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 34596
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197
InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter
Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare
Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
25.03.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht
zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die
Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über
nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2
InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß
§§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine
Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können
die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen
eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.01.2024