Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
275 IN 301/03 c: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Werbeteam Ausstellungs- und
Messebau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Hafen 2,
38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 791), vertr. d.: Rainer
Winnen, Calvördestraße 16, 38118 Braunschweig,
(Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 23.04.2025
berichtigt worden.
Statt 55.852,62 EUR Gesamtbetrag muss es richtig
heißen: 59.552,35 EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten
Betrag abzüglich des bereits entnommen Vorschusses von
17.850,00 EUR in Höhe von 41.702,35 EUR der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem
Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen
werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als
Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der
Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der
Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u.
Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 oder dem
Landgericht Braunschweig, Münzstr.17, 38100 Braunschweig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den
o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.07.2025