Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 79/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA
14769 eingetragenen Reinex GmbH & Co. KG, Bladenhorster Str.
114, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16523 eingetragene Reinex
Verwaltungs-GmbH GmbH, Bladenhorster Str. 114, 44575
Castrop-Rauxel, diese vertreten durch die Geschäftsführer
Frau Lena Amelie Bardeck-Reimann, und Herrn Ulrich Wantia,
ist am 30.07.2025, um 10:27 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr.
Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137
Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
259 IN 79/25
Amtsgericht Dortmund, 30.07.2025