Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 136/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter
HRB2070 eingetragenen KUNA Kunststoff - und Elemente -
Verarbeitungs - und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter
Haftung, Am Langen Graben 25, 52353 Düren, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Kunantz
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der
nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren
stattfindet.
II.
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters
und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Erteilung der Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom
10.01.2024 zwischen Herrn Rechtsanwalt Jochen Müller, handelnd
in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der KUNA Kunststoff- und Elemente - Verarbeitungs-
und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung und Herrn
Philipp Kunantz betreffend einer Einmalzahlung zum Abgleich der
ermittelten Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung
Termin bestimmt auf
Dienstag, 20.02.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92,
52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
92 IN 136/20
Amtsgericht Aachen, 24.01.2024